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Krankenkassenanerkennung

Die Kinesiologie kann im Rahmen der Zusatzversicherung Komplementärmedizin abgerechnet werden. Da jedoch bei jeder Krankenkasse unterschiedliche Leistungen erbracht werden, empfiehlt sich eine vorgängige Abklärung bei Ihrer Krankenkasse, damit Sie wissen, welche Kosten übernommen werden. 



Anerkannt und Mitglied bei:

- asca (Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin)
- EMR (Erfahrungs-Medizinisches Register) Qualitätslabel für Krankenkassen-Anerkennung
​- Visana
- KineSuisse (Berufsverband für Kinesiologie)